Hafenregeln §

Aus Gründen des Umweltschutzes, der allgemeinen Sicherheit und zur gegenseitigen Rücksichtnahme bitten wir folgende Regeln unbedingt zu beachten!

  • Das Befahren der Grünanlagen des Hafengeländes ist für Kraftfahrzeuge jeglicher Art  verboten. Der kleine Weg im Hafen zu den Hafenhütten darf zum Transport von Benzin oder schweren Gütern kurzzeitig in Schritttempo befahren werden. Bitte hier kein dauerhaftes Parken.
  • Autos und Anhänger bitte auf dem hafeneigenen Parkplatz abstellen.  Dieser ist beleuchtet und videoüberwacht ( siehe dazu auch Informationen Videoüberwachung unter Kategorie     " Preise " ). Auf dem Parkplatz gilt Schrittgeschwindigkeit. 
  • Es ist nicht erlaubt, im Hafen offenes Feuer zu machen!
  • Hunde sind im gesamten Hafenbereich anzuleinen. Hundekot ist aufzunehmen und entsprechend zu entsorgen.
  • Pferde haben keinen Zutritt zum Hafenbereich. 
  • Die im Hafen angebrachten Leitern sind Rettungsleitern. Sie dienen  zu Rettungszwecken in Notfällen! Diese bitte nicht versperren. Das selbstständige Anbringen von Badeleitern im Hafen ist nicht gestattet.
  • Jegliches Lagern von Gegenständen, aller Art, ist im Hafenbereich untersagt. Dies gilt insbesondere um den Bereich der Hafenhütten sowie unter der Hafenhütte, wie z.B. Surfbretter, Kajaks, Segelmasten, Wasserski, kleine Slipwagen oder ähnliches! 
  • Der während des Aufenthaltes im Hafen anfallende Müll bitte mitnehmen und selbstständig entsorgen.
  • Es ist aus Umweltschutzgründen verboten Autoreifen als Fender zu benutzen. Sowohl am Boot als auch am Steg!
  • Es ist untersagt, die Holzstege anzubohren um eigene Festmacheinrichtungen oder Badeleitern zu fixieren. Möchten Sie weitere Bootshaken oder Klampen an Ihrem gemieteten Bootssteg befestigen sprechen Sie uns bitte an. Wir finden eine Lösung.
  • Bootsplatz B1 darf kurzzeitig beim Slipvorgang genutzt werden ( Änderung vorbehalten )
  • Bei Missachtung der auf dieser Website beschrieben Benutzerregel der Slipanlage kann ein sofortiger Nutzungsverbot an die entsprechende Person kurzfristig oder ein dauerhaftes Nutzungsverbot der Slipanlage ausgesprochen werden.
  • Eine vereinbarte schriftliche Anmietung eines Bootsplatzes und oder einer Hafenhütte steht in keinem rechtlichen Zusammenhang zur Nutzung der Slipstelle. 
  • Das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich der Slipstelle ist unbedingt zu unterlassen!
  • Die Untervermietung des angemieteten Bootsplatzes, Bootsgarage oder Hafenhütte an Dritte ist untersagt.  Auch kurzfristiges Ausleihen ist nicht gestattet.  Nur der Hafenleitung angemeldete Boote dürfen festgemacht werden.
  • Seit 2023 werden angrenzte Wiesenbereiche nicht mehr gemäht. Dies geschieht auf Wunsch unserer Bootsgäste im Hafen. Es hat sich ein buntes Biotop für Insekten, Hasen und andere Lebewesen entwickelt. Wir bitten diese klar erkennbaren Bereiche nicht zu betreten.
  • Zuwiderhandlungen dieser Hafenregeln können zum sofortigen Hafenausschluss führen.