Hafenregeln §

Aus Gründen des Umweltschutzes und der allgemeinen Sicherheit bitten wir folgende Regeln unbedingt zu beachten!

  • Das Befahren der Grünanlagen des Hafengeländes ist für Kraftfahrzeuge jeglicher Art  verboten. Der kleine Weg im Hafen zu den Hafenhütten darf zum Transport von Benzin oder schweren Gütern kurzzeitig in Schritttempo befahren werden. Bitte hier kein dauerhaftes Parken.
  • Autos und Anhänger bitte auf dem hafeneigenen Parkplatz abstellen. Auch dort gilt Schrittgeschwindigkeit. 
  • Es ist nicht erlaubt, im Hafen Feuer zu machen!
  • Jegliches Lagern von Gegenständen aller Art ist im Hafenbereich untersagt. Dies gilt insbesondere um den Bereich der Hafenhütten sowie unter der Hafenhütte, wie z.B. Surfbretter, Kajaks, Segelmasten, Wasserski, kleine Slipwagen oder ähnliches! 
  • Der während des Aufenthaltes im Hafen anfallende Müll bitte mitnehmen und selbstständig entsorgen.
  • Es ist aus Umweltschutzgründen verboten Autoreifen als Fender zu benutzen. Sowohl am Boot als auch am Steg!
  • Es ist verboten selbstständig die Holzstege anzubohren um eigene Festmacheinrichtungen oder Badeleitern zu fixieren. Möchten Sie weitere Bootshaken oder Klampen an Ihrem gemieteten Bootssteg befestigen sprechen Sie uns bitte an. Die Erlaubnis ist zwingend notwendig!
  • Bootsplatz B1 darf kurzzeitig beim Slipvorgang genutzt werden ( Änderung vorbehalten )
  • Bei Missachtung der auf dieser Website beschrieben Benutzerregel der Slipeinlage kann ein sofortiger Nutzungsverbot an die entsprechende Person kurzfristig oder ein dauerhaftes Nutzungsverbot der Slipeinlage ausgesprochen werden.
  • Eine vereinbarte schriftliche Anmietung eines Bootsplatzes und oder einer Hafenhütte steht in keinem rechtlichen Zusammenhang zur Nutzung der Slipstelle. 
  • Das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich der Slipstelle ist unbedingt zu unterlassen!
  • Die Untervermietung des angemieteten Bootsplatzes, Bootsgarage oder Hafenhütte an Dritte ist untersagt.  Auch kurzfristiges Ausleihen ist nicht gestattet.  Nur der Hafenleitung angemeldete Boote dürfen festgemacht werden.
  • Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Hafenausschluss führen.
  • Weiter Details zum Mietverhältnis regelt ein Vertrag zwischen Eigentümer und Mieter nach schwedischem Recht.